Saarlouis (dpa) - Ein 23-jähriger Saarländer, der im August in eine Gruppe Jugendlicher gerast war und dabei eine 14-Jährige getötet und zwei Menschen verletzt hatte, muss für drei Jahre in Haft. Das Amtsgericht Saarlouis verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung. Der BGH hatte am Morgen ein Urteil des Kölner Landgerichts gegen zwei Männer teilweise aufgehoben, weil die Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt waren. Bei einem Autorennen in Köln war eine 19 Jahre alte Radfahrerin tödlich verletzt worden.
Prozesse:Dreijährige Haftstrafe für tödliche Autoraserei
Saarlouis (dpa) - Ein 23-jähriger Saarländer, der im August in eine Gruppe Jugendlicher gerast war und dabei eine 14-Jährige getötet und zwei Menschen verletzt hatte, muss für drei Jahre in Haft. Das Amtsgericht Saarlouis verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung. Der BGH hatte am Morgen ein Urteil des Kölner Landgerichts gegen zwei Männer teilweise aufgehoben, weil die Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt waren. Bei einem Autorennen in Köln war eine 19 Jahre alte Radfahrerin tödlich verletzt worden.
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