Dortmund:Antisemitische Parole: Geldstrafen für fünf Rechtsextreme

Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild)

Das Dortmunder Landgericht hat fünf Mitglieder der rechtsextremen Szene wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen von bis zu 10 000 Euro (250 Tagessätze) verurteilt....

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Dortmund (dpa/lnw) - Das Dortmunder Landgericht hat fünf Mitglieder der rechtsextremen Szene wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen von bis zu 10 000 Euro (250 Tagessätze) verurteilt. Die Angeklagten sollen auf zwei Demonstrationen in Dortmund im September 2018 gerufen haben: Wer Deutschland liebt, ist Antisemit. Laut Urteil vom Montag hat diese Parole eindeutig einen rechtsradikalen Ursprung. Vor allem aber im Kontext der damaligen Aufmärsche sei der Spruch als volksverhetzend einzustufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

An den Demonstrationen hatten rund 100 Menschen teilgenommen, die zum Teil schwarz-weiß-rote Flaggen schwenkten und fast ausnahmslos schwarz gekleidet waren. Videos zeigen, dass die antisemitische Parole zudem einmal gerufen wurde, als mindestens ein brennendes Bengalo-Feuer in die Luft gehalten wurde. Unter diesen Umständen stachelt die Äußerung zum Hass gegen die in Deutschland lebenden Juden an, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Angeklagten und die übrigen Teilnehmer hätten bewusst eine aggressive und bedrohliche Stimmung geschaffen.

Fünf weitere Angeklagte wurden vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Ihnen konnte entweder nicht nachgewiesen werden, überhaupt an den Demonstrationen beteiligt gewesen zu sein. Jedenfalls aber wurden sie nicht im Rahmen der Szene mit dem Bengalo beim Rufen der fraglichen Parole identifiziert.

© dpa-infocom, dpa:220530-99-484473/2

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