Dieburg:Polizist gab Daten an Ex-Freundin weiter: Geldstrafe

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Dieburg (dpa/lhe) - Ein früherer hessischer Polizist muss eine Geldstrafe zahlen, weil er vertrauliche Daten an eine Bekannte mit mutmaßlichen Verbindungen ins rechtsextreme Milieu weitergegeben hatte. Der 46 Jahre alte Beamte räumte am Donnerstag vor dem Amtsgericht Dieburg in Südhessen ein, das Dienstgeheimnis verletzt zu haben. Er soll dem Urteil zufolge nun insgesamt 6750 Euro Strafe zahlen. Außerdem steht dem Polizisten, der im April 2017 auf eigenen Wunsch nach Niedersachsen versetzt wurde, ein Disziplinarverfahren bevor.

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Dieburg (dpa/lhe) - Ein früherer hessischer Polizist muss eine Geldstrafe zahlen, weil er vertrauliche Daten an eine Bekannte mit mutmaßlichen Verbindungen ins rechtsextreme Milieu weitergegeben hatte. Der 46 Jahre alte Beamte räumte am Donnerstag vor dem Amtsgericht Dieburg in Südhessen ein, das Dienstgeheimnis verletzt zu haben. Er soll dem Urteil zufolge nun insgesamt 6750 Euro Strafe zahlen. Außerdem steht dem Polizisten, der im April 2017 auf eigenen Wunsch nach Niedersachsen versetzt wurde, ein Disziplinarverfahren bevor.

Die 42 Jahre alte Mitangeklagte und Ex-Freundin des Beamten wurde wegen Anstiftung zu einer Zahlung von 1875 Euro verurteilt. Das Urteil gegen die beiden ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau hatte zugegeben, den Polizisten vor etwa drei Jahren um die Daten aus dem polizeilichen Informationssystem gebeten zu haben. Zu diesem Zeitpunkt waren die beiden nach eigener Aussage kein Paar mehr.

Es ging um Informationen zu zwei Männern. Einen von beiden bezeichnete die Frau vor Gericht als ihren Lebensgefährten. Er soll der rechtsextremen Szene angehören. Ein Sprecher der Darmstädter Justizbehörden sagte, Ermittlungen zufolge gebe es Verbindungen zur Neonazigruppe „Aryans“ (Arier). Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen mehrere Mitglieder dieser Neonazi-Kameradschaft wegen Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung.

Der Polizist betonte, er neige keinem extremistischen politischen Milieu zu. Die Mitangeklagte habe er 2007 oder 2008 kennengelernt. Daraus habe sich eine Beziehung entwickelt, die aber nach einem halben Jahr beendet gewesen sei. Man habe aber noch Kontakt gepflegt, etwa über einen Messengerdienst.

Der Polizeibeamte sagte, er habe sich im Jahr 2016 in einer Lebenskrise befunden, unter anderem weil sein Vater krebskrank gewesen sei. Daher habe er „nur noch funktioniert“ und auch an seine frühere Freundin keine kritischen Fragen gestellt. An viele Details könne er sich nicht erinnern, da er unter starkem psychischen Druck stehe und gestanden habe.

Nach Auffassung des Gerichts hätte beide Angeklagten wissen müssen, dass sie eine Straftat begehen. Welche Informationen genau die Angeklagte über die beiden Männer angefordert hatte, blieb weitgehend unklar. Die 42-Jährige sagte, neben ihrem Freund sei es auch um einen Bekannten gegangen, dem wegen Fahrens ohne Führerschein juristischer Ärger gedroht habe. Die Frau erklärte, sie sei keine Rechtsextremistin.

Der Vorsitzende Richter sagte zu der 42-Jährigen, „es liegt der Schluss nahe, dass Sie gezielt eine persönliche Beziehung ausgenutzt haben, um an polizeiliche Daten zu kommen“. Zuvor hatte die Angeklagte behauptet, ihr sei nicht bewusst gewesen, dass sie den Beamten zu einer Straftat angestiftet habe.

In Hessen stehen zurzeit mehrere Polizeibeamte wegen mutmaßlicher Nähe zur rechtsradikalen Szene im Visier der Behörden. So ermittelt beispielsweise die Staatsanwaltschaft Frankfurt unter anderem wegen Volksverhetzung gegen mehrere Beamte, die rechtsextreme Inhalte über eine Chatgruppe ausgetauscht haben sollen. Der Richter in Dieburg sagte aber, mit diesen Ermittlungen habe der Fall um die Verletzung des Dienstgeheimnisses nichts zu tun.

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