Detmold:Gericht reduziert Strafmaß gegen „Führerscheinkönig“

Der selbst ernannte „Führerscheinkönig“ Rolf Herbrechtsmeier spricht zu Journalisten. (Foto: David Inderlied/dpa/Archivbild)

Das Landgericht Detmold hat am Montagabend in einem neu aufgerollten Prozess das Strafmaß gegen den selbst ernannten "Führerscheinkönig" Rolf Herbrechtsmeier...

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Detmold (dpa) - Das Landgericht Detmold hat am Montagabend in einem neu aufgerollten Prozess das Strafmaß gegen den selbst ernannten „Führerscheinkönig“ Rolf Herbrechtsmeier reduziert. Der 53-Jährige aus Horn-Bad Meinberg im Nordosten Nordrhein-Westfalens war im Mai 2020 zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, weil er mit seiner Firma deutschen Kunden gegen Honorar die Vermittlung von EU-Führerscheinen versprochen, die Lieferung aber nicht erbracht hatte.

Das Landgericht reduzierte die Strafe nach Angaben eines Sprechers jetzt nach der Revision durch den Bundesgerichtshof wegen der teilweisen Verjährung auf drei Jahre und sechs Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 23 KLs 26/21).

Von den im ersten Verfahren im Jahr 2020 angeklagten 650 Betrugsfällen mit einem Gesamtschaden von 850.000 Euro über einen Zeitraum von 2012 bis 2019 blieben nach der ersten Beweisaufnahme noch 37 vollendete und 9 versuchte Taten übrig. Im Revisionsverfahren stellte der BGH im Juli 2021 fest, dass ein Teil der angeklagten Fälle bereits verjährt war. Das Landgericht verurteilte Herbrechtsmeier jetzt wegen Betruges in 20 Fällen und versuchten Betruges in 6 Fällen.

© dpa-infocom, dpa:211129-99-192576/2

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