Darmstadt:Untreue-Fall in Pharma-Branche kommt noch einmal vor Gericht

Karlsruhe/Darmstadt (dpa/lhe) - Das Landgericht Darmstadt muss sich noch einmal mit einem Fall mutmaßlicher Bestechung und Untreue in der Pharmabranche beschäftigen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob ein Urteil des hessischen Gerichts vom Juli 2016 teilweise auf, wie aus der am Dienstag veröffentlichten Urteilsbegründung hervorgeht. Demnach bleibt der Schuldspruch rechtskräftig bestehen, die Richter in Darmstadt müssen aber neu über das Strafmaß für ein Ehepaar befinden. Die beiden ehemaligen Mitarbeiter einer hessischen Pharmafirma waren zu Haftstrafen verurteilt worden (1 StR 234/17).

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Karlsruhe/Darmstadt (dpa/lhe) - Das Landgericht Darmstadt muss sich noch einmal mit einem Fall mutmaßlicher Bestechung und Untreue in der Pharmabranche beschäftigen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob ein Urteil des hessischen Gerichts vom Juli 2016 teilweise auf, wie aus der am Dienstag veröffentlichten Urteilsbegründung hervorgeht. Demnach bleibt der Schuldspruch rechtskräftig bestehen, die Richter in Darmstadt müssen aber neu über das Strafmaß für ein Ehepaar befinden. Die beiden ehemaligen Mitarbeiter einer hessischen Pharmafirma waren zu Haftstrafen verurteilt worden (1 StR 234/17).

Sie waren nach Auffassung der Richter beim Russland-Geschäft der Pharmafirma Biotest aus Dreieich (Kreis Offenbach) unter anderem an dubiosen Zahlungen an Offshore-Firmen beteiligt. Die Angeklagte erhielt wegen Beihilfe zur Untreue, Bestechung und Steuerhinterziehung fünf Jahre und neun Monate Haft, ihr Mann vier Jahre und sechs Monate. Nun wird eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Darmstadt den Fall erneut verhandeln, unter anderem muss sie auch dem Vorwurf der Bestechung neu nachgehen.

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