Darmstadt:Stallknecht prügelt Kollegen zu Tode: Fünfeinhalb Jahre Haft

Handschellen liegen auf einem Tisch. (Foto: Armin Weigel/dpa/Symbolbild)

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat das Darmstädter Landgericht einen 40-jährigen Stallknecht zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der...

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Darmstadt (dpa/lhe) - Wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat das Darmstädter Landgericht einen 40-jährigen Stallknecht zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der geständige Mann hatte im Oktober 2019 auf einem Büttelborner Reiterhof (Kreis Groß-Gerau) einen 46 Jahre alten Kollegen immer wieder geschlagen bis dieser ein tödliches Schädel-Hirn-Trauma erlitt. „Zwei Betrunkene haben miteinander gestritten“, beschrieb der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung am Freitag die Geschehnisse. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die beiden Männer hätten schon den ganzen Tag über getrunken und abends jeweils um die zwei Promille gehabt. Der Streit sei eskaliert und beide hätten sich geprügelt, so der Richter. Dabei habe sich der Angeklagte aber als klar überlegen erwiesen. Darauf wiesen rund zwei Dutzend Verletzungen durch Stockschläge, Tritte und Fausthiebe gegen Rumpf und Kopf des Getöteten hin; der Angeklagte war dagegen nur oberflächlich verletzt.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Beide hatten darauf hingewiesen, dass der Angeklagte beim Nachbarn war, um den Notarzt zu rufen und den Rettungsdienst auf dem Grundstück eingewiesen hatte. Staatsanwaltschaft und Angeklagter verzichteten auf Rechtsmittel.

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