Darmstadt:Prozess gegen verurteilten Mörder: Neue Beweisaufnahme?

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Anja Darsow betritt im Zivilprozess zur Klage des Landes Hessen gegen ihren wegen Doppelmordes verurteilten Ehemann den Verhandlungssaal. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Wegen Doppelmordes und versuchten Mordes sitzt der heute 52-jährige Andreas Darsow aus dem südhessischen Babenhausen seit Jahren in Haft - und kämpft um seine...

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Darmstadt (dpa/lhe) - Wegen Doppelmordes und versuchten Mordes sitzt der heute 52-jährige Andreas Darsow aus dem südhessischen Babenhausen seit Jahren in Haft - und kämpft um seine Rehabilitation. Bislang scheiterten alle Versuche, nun dürfen er und seine Familie hoffen, dass in drei Wochen auf eine neue Beweisaufnahme entschieden wird. Eine Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt verhandelt seit Mittwoch über Forderungen des Landes Hessen gegen Darsow. In dem Verfahren geht es nicht strafrechtlich um die Morde, sondern um zivilrechtliche Forderungen auf Rückzahlung von Versorgungskosten für die damals schwer verletzte Tochter eines ermordeten Ehepaares in Höhe von 69.308 Euro.

„Wir müssen jetzt abwarten“, sagte der Anwalt Darsows, Gerhard Strate, am Mittwoch nach der Verhandlung. Für Strate, der auch das bayerische Justizopfer Gustl Mollath und die wegen Mordes ihrer beiden Töchter verurteilte Monika Böttcher vertrat, wäre eine Beweisaufnahme in dem Zivilverfahren und ein Ergebnis zugunsten seines Mandanten ein Hebel für die Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Dies führe aber nicht zwangsläufig zu einer Wiederaufnahme. „Die rechtskräftige Verurteilung im Strafverfahren ist im Zivilprozess nicht bindend“, sagte die Vorsitzende Richterin über die Möglichkeit der Beweiserhebung.

Das Landgericht hatte Darsow 2011 verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Deutsche im April 2009 seinem Nachbarn nach einem jahrelangen Nachbarschaftsstreit über Lärmbelästigung auflauerte und ihn erschoss. Anschließend ging er dem Urteil zufolge in das Haus und schoss der schlafenden Ehefrau zwei Kugeln in den Kopf - auch auf die behinderte Tochter schoss er. Sie überlebte schwer verletzt. Der Vorsitzende Richter damals: „Die Tat wurde mit einem absoluten Vernichtungswillen begangen.“ Der Grund: Aus Wut wegen des Lärms habe er eine ganze Familie auslöschen wollen.

Um die Versorgungskosten für die Tochter des ermordeten Pärchens geht es im Zivilverfahren. „Die Behandlung der verletzten Tochter dauert ja an“, sagte der Anwalt des Landes, Thomas Pahl.

Alle Bemühungen Strates, mögliche neue Beweise in ein neues Verfahren einzubringen, scheiterten bislang. Im August 2019 lehnte das Kasseler Landgericht eine Wiederaufnahme ab, im Mai 2020 auch das Oberlandesgericht Frankfurt. Im Oktober des gleichen Jahres nahm das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde in dem Fall nicht zur Entscheidung an.

Bei einer möglichen neuen Beweiserhebung vor der Zivilkammer geht es nun vor allem um neue Gutachten zu einem selbst gebauten Schalldämpfer, der bei den Morden benutzt worden sein soll. Hintergrund sind gegensätzliche Erkenntnisse aus den neuen Gutachten der Verteidigung und im Urteil 2011 angeführter Indizien zu dem Schalldämpfer. Die Entscheidung über ein mögliches unabhängiges Gutachten werde am 30. März verkündet, sagte die Vorsitzende Richterin der Zivilkammer am Mittwoch nach knapp einstündiger Verhandlung.

Ein unabhängiges Gutachten wäre natürlich sehr gut, sagte die Frau des verurteilten Darsow im Anschluss. Die Nervosität war ihr in dem Verfahren sichtlich anzumerken. Mehrfach wechselte sie im Vorfeld die Blickrichtung. Zwischenzeitlich starrte sie an die Decke oder schlicht ins Leere. „Ich war super aufgeregt vorher“, sagte sie. Der Schalldämpfer sei das Hauptindiz gewesen, sie habe jetzt ein „leicht aufloderndes, gutes Gefühl“. „Heute ist wieder so ein Tag, an dem man Hoffnung hat.“ Ihrem Mann im Gefängnis werde sie alles berichten.

Unlängst hatten Äußerungen über Zweifel an den damaligen Ermittlungen gegen Darsow der Familie Hoffnung gegeben. Im November vergangenen Jahres musste sich der Pfungstädter Bürgermeister Patrick Koch (SPD) wegen Geheimnisverrats vor dem Amtsgericht im südhessischen Dieburg verantworten und wurde freigesprochen. Koch war vor seiner Zeit als Bürgermeister als Ermittler in dem Fall tätig und hatte in einer Mail an Strate seine Bedenken geäußert, dass man sich damals viel zu schnell auf den später Verurteilten als Täter festgelegt habe. Die Ermittlungen hätten besser geführt werden können, meinte er.

© dpa-infocom, dpa:220308-99-437785/7

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