Darmstadt:Ehefrau mit Messer tödlich verletzt: Plädoyers im Prozess

Darmstadt (dpa/lhe) - Im Totschlagsprozess gegen einen 62-Jährigen vor dem Landgericht Darmstadt hat die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft gefordert. Der Mann soll seine gleichaltrige Frau im März 2018 in Rödermark im Kreis Offenbach im Streit mit einem 20 Zentimeter langen Messer so schwer verletzt haben, dass sie vier Tage später starb. Die Anklagebehörde ging am Donnerstag - wie zuvor der psychologische Gutachter - von einer Tat im Affekt aus.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Im Totschlagsprozess gegen einen 62-Jährigen vor dem Landgericht Darmstadt hat die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft gefordert. Der Mann soll seine gleichaltrige Frau im März 2018 in Rödermark im Kreis Offenbach im Streit mit einem 20 Zentimeter langen Messer so schwer verletzt haben, dass sie vier Tage später starb. Die Anklagebehörde ging am Donnerstag - wie zuvor der psychologische Gutachter - von einer Tat im Affekt aus.

Der Angeklagte war Medizinern zufolge an einer Depression erkrankt. Er habe „mit ganz viel Kraft“ zugestochen, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag in ihrem Plädoyer. Bei dem Stich durch den Rücken in den linken Lungenflügel der Frau waren ihr zwei Rippen gebrochen worden.

Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung und nannte kein Strafmaß. Der Strafrahmen für fahrlässige Tötung reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Sein Mandant habe im Streit, ohne zu schauen, bogenförmig nach hinten gestochen und dabei seine Frau getroffen, sagte ein Verteidiger. „Da kann man nicht von einem gezielten Stich ausgehen.“ Eine Rechtsmedizinerin hatte zuvor einen solchen bogenförmigen Stich nach hinten nicht ausgeschlossen. Das Urteil soll am 5. November gesprochen werden.

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