Darmstadt:Dreieinhalb Jahre Haft für lebensgefährliche Abreibung

Darmstadt (dpa/lhe) - Nach dem Angriff auf einen damals 16 Jahre alten Jungen im südhessischen Bensheim ist ein erster Täter verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt wertete die Tat am Freitag als gefährliche Körperverletzung und verhängte dreieinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Nach dem Angriff auf einen damals 16 Jahre alten Jungen im südhessischen Bensheim ist ein erster Täter verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt wertete die Tat am Freitag als gefährliche Körperverletzung und verhängte dreieinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht.

Laut Staatsanwaltschaft gehörte der 20-Jährige zu einer Gruppe von 10 bis 15 Menschen, die nach dem Winzerfest im September 2017 gemeinsam auf den 16-Jährigen losgegangen sein sollen. Einer aus dieser Gruppe soll den Jungen mit einem Zimmermannshammer am Hinterkopf schwer verletzt und ihm mit Kopftritten den Unterkiefer gebrochen haben.

Der Angeklagte hatte dem Opfer nach seiner Darstellung eine Abreibung verpassen wollen, weil dieser seiner Schwester Avancen gemacht haben soll. „Dafür trommelten Sie einen Mob zusammen, der bis an die Zähne bewaffnet war“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung zum Angeklagten. „Ihnen muss aber klar sein, dass man das Recht nicht in die eigene Hand nehmen kann.“

Die Staatsanwaltschaft hatte auf fünfeinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags plädiert, die Verteidigung auf Freispruch, weil der Angeklagte sich nur gewehrt habe. Am zweiten Verhandlungstag Ende November waren zwei Zuschauer festgenommen worden, weil Zeugen sie als Mittäter benannt hatten. Der Mann, der den Hammer geführt haben soll, sitzt in Untersuchungshaft.

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