Darmstadt:Anklage wertet tödlichen Autounfall als Mord

Die Staatsanwaltschaft hat nach einem tödlichen Autounfall neun Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes nach dem Jugendstrafrecht für einen 19-Jährigen gefordert....

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Darmstadt (dpa/lhe) - Die Staatsanwaltschaft hat nach einem tödlichen Autounfall neun Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes nach dem Jugendstrafrecht für einen 19-Jährigen gefordert. Die Verteidiger werteten die Tat am Mittwoch in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Darmstadt dagegen als fahrlässige Tötung. Der junge Deutsche war im Dezember 2018 auf der Autobahn 5 vor zwei Polizeistreifen geflohen. Auf dem Autobahnparkplatz „Fuchsbuckel“ bei Heppenheim in Südhessen fuhr der Raser aus Sicht der Anklage mit über 100 Stundenkilometern in ein parkendes Auto. Dabei wurden eine 39 Jahre alte Düsseldorferin tödlich und ihr zehnjähriger Sohn schwer verletzt. Das Urteil soll am kommenden Montag (4.11.) gesprochen werden.

Die Staatsanwaltschaft hielt dem jungen Mann vor, „in letzter Sekunde“ mit über 150 Stundenkilometern von der linken Spur auf den Parkplatz eingebogen zu sein, bei nur 64 Metern Bremsweg. Die darauf folgende Kollision wertete sie als Mord, weil der Angeklagte mit der Flucht seine Straftaten Fahren ohne Führerschein, ohne Zulassung und ohne gültiges Nummernschild verdecken wollte.

Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung, weil ihr Mandant der Polizei entkommen, aber die Frau nicht töten wollte. Der 19-Jährige habe die Situation falsch beurteilt und seinen Wagen überschätzt, sagten die zwei Verteidiger. Zudem sei der Angeklagte wegen eines Streits mit seinen Eltern - er hatte der Mutter ihren Schmuck gestohlen und versetzt - psychisch belastet gewesen. Durch die Flucht habe er weiteren Ärger verhindern wollen. Die Verteidiger legten die Höhe des Strafmaßes „in die Hände“ der Jugendkammer.

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