Chemnitz:Mann für Bombendrohungen zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Chemnitz (dpa/sn) - Knapp ein Jahr nach den Bombendrohungen gegen zwei Einkaufscenter in Chemnitz ist ein 36-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht sah die Schuld des Mannes als erwiesen an und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr; die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem muss der berufs- und arbeitslose Mann 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Sie hoffe, dass er die Lehren aus den Fällen zieht, sagte die Richterin an den Mann gewandt.

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Chemnitz (dpa/sn) - Knapp ein Jahr nach den Bombendrohungen gegen zwei Einkaufscenter in Chemnitz ist ein 36-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht sah die Schuld des Mannes als erwiesen an und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr; die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem muss der berufs- und arbeitslose Mann 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Sie hoffe, dass er die Lehren aus den Fällen zieht, sagte die Richterin an den Mann gewandt.

Nach Überzeugung des Gerichts ist der 36-Jährige verantwortlich für die Bombendrohungen per Online-Fax gegen die Einkaufscenter Sachsen-Allee und Galerie Roter Turm am 29. und 30. Dezember 2016. Das erste von mehreren Drohschreiben am Tag vor Silvester war mit „Allahu Akbar“ (Gott ist groß) unterzeichnet. In der Folge hatten damals jeweils rund 4000 Menschen die Einkaufscenter verlassen müssen. Die Einsatzkosten der Polizei betrugen mindestens 10 000 Euro.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Gesamtfreiheitsstrafe für beide Taten von einem Jahr ohne Bewährung beantragt hatte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und kündigte Berufung an. Der Angeklagte hatte in seinem Schlusswort erneut jegliche Schuld bestritten. Nach seiner Aussage hatten Unbekannte seinen Computer gehackt.

Dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, sei gerade noch angemessen, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Besonders schlimm sei die durch die Bombendrohungen ausgelöste Panikmache - insbesondere vor dem Hintergrund, dass wenige Tage zuvor der Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin stattgefunden habe. Nach Überzeugung der Richterin gab es nach vier Verhandlungstagen keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Aufgrund der Indizienkette könne es niemand anderes gewesen sein, sagte sie.

Ein Parallelverfahren hatte die Ermittler auf die Spur des Mannes gebracht. Darin ging es unter anderem um anonyme Anzeigen gegen eine Mitbewohnerin des Mietshauses bei der Polizei und der Arbeitsagentur sowie um diverse Bestellungen jeweils per Online-Fax. In beiden Fällen war immer wieder die gleiche IP-Adresse eines Servers in Südafrika aufgetaucht, über den Online-Faxe kostenlos verschickt werden können. Experten der Polizei hatten die IP-Adresse auch auf dem PC des Angeklagten gefunden.

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