Celle:OLG weist Befangenheitsanträge im Abu-Walaa-Prozess zurück

Celle (dpa) - Im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat, Abu Walaa, hat das Oberlandesgericht Celle einen Befangenheitsantrag gegen die Richter zurückgewiesen. Der von den Verteidigern des Irakers und der vier Mitangeklagten gestellte Antrag sei unbegründet, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der inzwischen seit knapp einem Jahr laufende Prozess wurde daraufhin mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt. Die Anwälte hatten dem Gericht vorgeworfen, sich bereits in ihrem Urteil über die Schuld der Angeklagten festgelegt zu haben und entlastende Elemente nicht ausreichend hören zu wollen.

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Celle (dpa) - Im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat, Abu Walaa, hat das Oberlandesgericht Celle einen Befangenheitsantrag gegen die Richter zurückgewiesen. Der von den Verteidigern des Irakers und der vier Mitangeklagten gestellte Antrag sei unbegründet, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der inzwischen seit knapp einem Jahr laufende Prozess wurde daraufhin mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt. Die Anwälte hatten dem Gericht vorgeworfen, sich bereits in ihrem Urteil über die Schuld der Angeklagten festgelegt zu haben und entlastende Elemente nicht ausreichend hören zu wollen.

Vor mehr als eineinhalb Jahren waren Abu Walaa und vier seiner möglichen Gefolgsleute verhaftet worden. Dem Iraker wird vorgeworfen, dass er IS-Kämpfer vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen rekrutiert hat. In dem Prozess haben die Angeklagten im Wesentlichen zu den Vorwürfen geschwiegen. Weitere Verhandlungstage sind bis Weihnachten terminiert.

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