Prozesse:CD-Verbot von Rammstein war rechtswidrig - Vergleich vorgeschlagen

Bonn (dpa) - Das zeitweise Verbot des Albums "Liebe ist für alle da" der Rockband Rammstein war nach Einschätzung des Bonner Landgerichts rechtswidrig. Die Bundesrepublik Deutschland solle der Gruppe deshalb 15 000 Euro Schadenersatz zahlen und eine Erklärung abgeben, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein Fehler gemacht habe, als sie die CD auf den Index setzte. Das schlug die 1. Zivilkammer des Gerichts als Vergleich vor. Die Prüfstelle hatte im Jahr 2009 einen der Songs sowie eine Folter-Abbildung im Booklet als "verrohend" und "sittenwidrig" eingestuft.

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Bonn (dpa) - Das zeitweise Verbot des Albums „Liebe ist für alle da“ der Rockband Rammstein war nach Einschätzung des Bonner Landgerichts rechtswidrig. Die Bundesrepublik Deutschland solle der Gruppe deshalb 15 000 Euro Schadenersatz zahlen und eine Erklärung abgeben, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein Fehler gemacht habe, als sie die CD auf den Index setzte. Das schlug die 1. Zivilkammer des Gerichts als Vergleich vor. Die Prüfstelle hatte im Jahr 2009 einen der Songs sowie eine Folter-Abbildung im Booklet als „verrohend“ und „sittenwidrig“ eingestuft.

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