Leipzig (dpa) - In Bayern dürfen weiterhin Millionen von Auto-Kennzeichen von der Polizei automatisch erfasst und abgeglichen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Obersten Verwaltungsrichter wiesen die Klage eines Autofahrers aus Bayern ab. Er wollte erreichen, dass seine Nummernschilder nicht mehr automatisch erfasst und überprüft werden dürfen. Er sieht damit sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Prozesse:Bundesverwaltungsgericht: Kfz-Nummernschilder dürfen erfasst werden
Leipzig (dpa) - In Bayern dürfen weiterhin Millionen von Auto-Kennzeichen von der Polizei automatisch erfasst und abgeglichen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Obersten Verwaltungsrichter wiesen die Klage eines Autofahrers aus Bayern ab. Er wollte erreichen, dass seine Nummernschilder nicht mehr automatisch erfasst und überprüft werden dürfen. Er sieht damit sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
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