Prozesse:Bundesverwaltungsgericht entscheidet über E-Zigaretten

Leipzig (dpa) - Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stehen heute die E-Zigaretten auf dem Prüfstand. In drei Verfahren geht es um die Frage, ob die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den E-Zigaretten verdampft werden, zulassungspflichtige Arzneimittel oder freiverkäufliche Genussmittel sind. Unter anderem stufte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die sogenannten Liquids als Arzneimittel ein. Die Kläger halten dagegen. In der Vorinstanz hatten sie Recht bekommen. Ein Urteil wird noch im Laufe des Tages erwartet.

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Leipzig (dpa) - Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stehen heute die E-Zigaretten auf dem Prüfstand. In drei Verfahren geht es um die Frage, ob die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den E-Zigaretten verdampft werden, zulassungspflichtige Arzneimittel oder freiverkäufliche Genussmittel sind. Unter anderem stufte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die sogenannten Liquids als Arzneimittel ein. Die Kläger halten dagegen. In der Vorinstanz hatten sie Recht bekommen. Ein Urteil wird noch im Laufe des Tages erwartet.

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