Leipzig (dpa) - Eltern haben keinen grundgesetzlichen Anspruch auf die Einführung eines Ethikunterrichts für ihre konfessionslosen Kinder. Das hat das Bundesverwaltungsgericht auf die Klage einer dreifachen Mutter hin entschieden. Die 42-Jährige aus Freiburg im Breisgau kündigte nach der Urteilsverkündung an, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen. Die Klägerin hatte vom Land Baden-Württemberg verlangt, Ethik ab Klasse 1 als Alternative zum Religionsunterricht anzubieten. Ihre Kinder, die keinem christlichen Glauben anhängen, würden sonst benachteiligt.
Prozesse:Bundesgericht: Kein Anspruch auf Ethik als Schulfach
Leipzig (dpa) - Eltern haben keinen grundgesetzlichen Anspruch auf die Einführung eines Ethikunterrichts für ihre konfessionslosen Kinder. Das hat das Bundesverwaltungsgericht auf die Klage einer dreifachen Mutter hin entschieden. Die 42-Jährige aus Freiburg im Breisgau kündigte nach der Urteilsverkündung an, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen. Die Klägerin hatte vom Land Baden-Württemberg verlangt, Ethik ab Klasse 1 als Alternative zum Religionsunterricht anzubieten. Ihre Kinder, die keinem christlichen Glauben anhängen, würden sonst benachteiligt.
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