Leipzig (dpa) - Deutsche Pharmazeuten dürfen Medikamente von einer Apotheke aus dem EU-Ausland an ihre Kunden weitergeben. Solange sie die Arzneimittel überprüfen und Patienten bei Bedarf beraten, verstoßen sie nicht gegen das Berufsrecht, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Damit sei gewährleistet, dass sie ihre Apotheke persönlich und eigenverantwortlich leiten. Hintergrund war ein Fall aus Bayern. Patienten konnten dort 2008 Medikamente bei einer Apotheke in Ungarn bestellen, die wegen der niedrigeren Mehrwertsteuer günstiger waren.
Prozesse:Bundesgericht erlaubt Weitergabe von Medikamenten aus EU-Ausland
Leipzig (dpa) - Deutsche Pharmazeuten dürfen Medikamente von einer Apotheke aus dem EU-Ausland an ihre Kunden weitergeben. Solange sie die Arzneimittel überprüfen und Patienten bei Bedarf beraten, verstoßen sie nicht gegen das Berufsrecht, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Damit sei gewährleistet, dass sie ihre Apotheke persönlich und eigenverantwortlich leiten. Hintergrund war ein Fall aus Bayern. Patienten konnten dort 2008 Medikamente bei einer Apotheke in Ungarn bestellen, die wegen der niedrigeren Mehrwertsteuer günstiger waren.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema