Prozesse:Brustimplantate-Skandal: TÜV muss vorläufig zahlen

Aix-en-Provence (dpa) - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate eines französischen Herstellers muss der TÜV Rheinland Tausenden Frauen vorläufig Schadenersatz zahlen. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence wies den Antrag des TÜV zurück, zunächst ein Berufungsverfahren abzuwarten. Das hat der TÜV bestätigt. Im Januar war der TÜV Rheinland zur Zahlung von 60 Millionen Euro Schadenersatz an rund 20 000 Klägerinnen verurteilt worden. Das Gericht war der Auffassung, dass die Firma bei der Zertifizierung der Implantate ihre Pflichten verletzt habe. Der TÜV war in Berufung gegangen.

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Aix-en-Provence (dpa) - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate eines französischen Herstellers muss der TÜV Rheinland Tausenden Frauen vorläufig Schadenersatz zahlen. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence wies den Antrag des TÜV zurück, zunächst ein Berufungsverfahren abzuwarten. Das hat der TÜV bestätigt. Im Januar war der TÜV Rheinland zur Zahlung von 60 Millionen Euro Schadenersatz an rund 20 000 Klägerinnen verurteilt worden. Das Gericht war der Auffassung, dass die Firma bei der Zertifizierung der Implantate ihre Pflichten verletzt habe. Der TÜV war in Berufung gegangen.

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