Bremen:Haftstrafen für Steineleger

Bremen (dpa/lni) - Zwei junge Männer, die in Bremen und Umgebung mutwillig schwere Steine auf Straßen legten und dadurch den Verkehr massiv gefährdeten, müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Bremer Landgericht verurteilte einen 25-Jährigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis. Sein 24-jähriger Komplize muss für drei Jahre hinter Gitter. Damit blieb das Landgericht am Dienstag deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen versuchten Mordes sieben beziehungsweise sechs Jahre Gefängnis gefordert hatte.

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Bremen (dpa/lni) - Zwei junge Männer, die in Bremen und Umgebung mutwillig schwere Steine auf Straßen legten und dadurch den Verkehr massiv gefährdeten, müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Bremer Landgericht verurteilte einen 25-Jährigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis. Sein 24-jähriger Komplize muss für drei Jahre hinter Gitter. Damit blieb das Landgericht am Dienstag deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen versuchten Mordes sieben beziehungsweise sechs Jahre Gefängnis gefordert hatte.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert sprach von einer „fürchterlichen Vorgehensweise“ der Angeklagten. Jedoch sei keine Tötungsabsicht festzustellen gewesen. Die Angeklagten wurden wegen 13 Delikten verurteilt, die zum großen Teil 2017 begangen wurden. Bei den Taten legten sie meist gemeinsam an unübersichtlichen Stellen in Bremen und Umgebung klobige Hindernisse auf die Fahrbahn, darunter Ziegelsteine, Gehwegplatten, Betonstücke und Nagelbretter. In einem Fall wurde eine Frau verletzt.

Die Angeklagten hatten sich bei der Polizeivernehmung und in der Verhandlung geständig gezeigt und als Motiv unter anderem Frustration und Langeweile angegeben. Sie hätten aber überhaupt keinen Gedanken daran verschwendet, was passiert wäre, wenn etwa ein Motorradfahrer auf ein solches Hindernis gefahren wäre, sagte der Richter.

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