Brandenburg an der Havel:Haftstrafe für Lkw-Fahrer nach Tod von Feuerwehrleuten

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Brandenburg/Havel (dpa/bb) - Für den Tod von zwei Feuerwehrleuten ist ein Lastwagenfahrer zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Brandenburg/Havel sprach den 57-Jährigen am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Der Mann hatte am 5. September 2017 mit seinem Sattelzug ein Polizeiauto und zwei Feuerwehrfahrzeuge gerammt. In der Folge starben die beiden Helfer.

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Brandenburg/Havel (dpa/bb) - Für den Tod von zwei Feuerwehrleuten ist ein Lastwagenfahrer zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Brandenburg/Havel sprach den 57-Jährigen am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Der Mann hatte am 5. September 2017 mit seinem Sattelzug ein Polizeiauto und zwei Feuerwehrfahrzeuge gerammt. In der Folge starben die beiden Helfer.

Nach Überzeugung der Richter hätte der 57-Jährige am Unfalltag bemerken müssen, dass er müde sei und reagieren müssen. „Die Müdigkeit fällt nicht plötzlich vom Baum“, sagte die Richterin. Der Lkw-Fahrer hatte angegeben, möglicherweise eingeschlafen zu sein.

Nach Aussage eines Gutachters im Prozess raste der Angeklagte damals ungebremst in die Unfallstelle. Dabei kippte ein Feuerwehrwagen um und begrub die zwei Männer im Alter von 23 und 38 Jahren unter sich. Ein weiterer Feuerwehrmann (23) wurde schwer verletzt.

Mit dem Urteil habe das Gericht eine sehr hohe Strafe verhängt, sagte die Richterin. Das Strafmaß liegt jedoch unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte drei Jahre und sieben Monate gefordert. Weil er eine Fluchtgefahr sah, beantragte der Staatsanwalt zudem den Erlass eines Haftbefehls. Diese Auffassung teilte das Gericht nicht.

In dem Prozess waren Angehörige als Nebenkläger aufgetreten. Zahlreiche Kameraden der beiden getöteten Helfer von der Berufsfeuerwehr Potsdam und der Freiwilligen Feuerwehr Kloster Lehnin (Potsdam-Mittelmark) hatten die Verhandlung verfolgt. Die getöteten Feuerwehrmänner waren auf der Autobahn als freiwillige Helfer im Einsatz.

Der Tod der beiden Männer hatte große Betroffenheit und eine Diskussion über die finanzielle Absicherung der Helfer in den Freiwilligen Feuerwehren ausgelöst. Rückwirkend zum 1. Januar 2017 werden nun bei freiwilligen Feuerwehrleuten im Todesfall dieselben Leistungen für die Hinterbliebenen bezahlt wie bei Berufsfeuerwehrmännern.

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