Brandenburg an der Havel:Angeklagter Lastwagenfahrer soll wieder Auto gefahren sein

Brandenburg an der Havel (dpa/bb) - Der im Prozess um den Tod von zwei Feuerwehrleuten angeklagte Lastwagenfahrer soll sich erneut strafbar gemacht haben. Der 57-Jährige sei nach dem ersten Prozesstag am Dienstag mit einem Wagen davon gefahren, erklärte die Anwältin einer Nebenklägerin am Mittwoch vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel. Dafür gebe es Zeugen und eine Videoaufnahme. Da dem Angeklagten der Führerschein entzogen worden war, will die Staatsanwaltschaft nun ein weiteres Verfahren gegen den 57-Jährigen prüfen.

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Brandenburg an der Havel (dpa/bb) - Der im Prozess um den Tod von zwei Feuerwehrleuten angeklagte Lastwagenfahrer soll sich erneut strafbar gemacht haben. Der 57-Jährige sei nach dem ersten Prozesstag am Dienstag mit einem Wagen davon gefahren, erklärte die Anwältin einer Nebenklägerin am Mittwoch vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel. Dafür gebe es Zeugen und eine Videoaufnahme. Da dem Angeklagten der Führerschein entzogen worden war, will die Staatsanwaltschaft nun ein weiteres Verfahren gegen den 57-Jährigen prüfen.

Der Lastwagenfahrer muss sich in dem Prozess wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Laut Anklage soll der 57-Jährige im September 2017 auf der Autobahn A2 mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Unfallstelle gerast sein. Dabei wurden zwei 23 und 25 Jahre alten Feuerwehrmänner von einem umstürzenden Feuerwehrwagen erschlagen. Ein weiterer Feuerwehrmann wurde schwer verletzt.

In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung hat der Lastwagenfahrer am Mittwoch seine Schuld an dem tödlichen Unfall eingeräumt. Er könne nicht ausschließen, kurz vor dem Unfall am Steuer eingeschlafen zu sein, hieß es in der Erklärung.

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