Bonn:„Totraser von Sankt Augustin“ muss in Haft

Bonn(dpa/lnw) - Dreieinhalb Jahre nach dem Unfalltod eines Fußgängers in Sankt Augustin ist das Urteil gegen den beschuldigten Raser rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Köln habe die Revision des Angeklagten verworfen, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Damit muss der 44-Jährige wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

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Bonn(dpa/lnw) - Dreieinhalb Jahre nach dem Unfalltod eines Fußgängers in Sankt Augustin ist das Urteil gegen den beschuldigten Raser rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Köln habe die Revision des Angeklagten verworfen, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Damit muss der 44-Jährige wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Der Mann war im Dezember 2013 mit hoher Geschwindigkeit durch Sankt Augustin gefahren. An einer Kreuzung, an der bereits zwei Fahrzeuge vor einer roten Ampel standen, überholte er die Fahrzeugschlange links und erwischte dabei den 74 Jahre alten Rentner, der bei Grün die Straße überquerte. Anschließend flüchtete der Fahrer.

Der Angeklagte hatte immer beteuert, an diesem Tag nicht am Steuer des Autos gesessen zu haben. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Das Bonner Landgericht sah ihn aber letztlich wegen eines Glassplitters in seinem Pulli, der aus der Scheibe des Unfall-Autos stammte, als überführt an.

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