Bonn:Schlägerei: Maskenverweigerer-Prozess mit Hindernissen

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Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht Bonn angebracht. (Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild)

Als zwei Polizisten im Mai 2020 wegen Maskenverweigerer in einen Troisdorfer Supermarkt gerufen werden, scheint es zunächst typischer Einsatz in der...

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Bonn (dpa/lnw) - Als zwei Polizisten im Mai 2020 wegen Maskenverweigerer in einen Troisdorfer Supermarkt gerufen werden, scheint es zunächst typischer Einsatz in der Corona-Pandemie zu sein. Doch die Situation eskaliert: Es gibt Schläge, Tritte und Geschrei - am Ende sind die beiden Beamten schwer verletzt. Am Donnerstag begann vor dem Bonner Landgericht der Prozess gegen drei Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und Angriffs auf Polizeibeamte, mit mehrstündiger Verzögerung: Denn zwei der Angeklagten waren einfach nicht erschienen.

Daraufhin holten Spezialkräfte der Polizei den 36-jährigen Mann und die 31-jährige Frau ab und brachten sie zum Gericht. Die Strafkammer war auf Widerstand vorbereitet gewesen. Das Paar hatte sich zuvor bereits geweigert, die Anklage entgegenzunehmen, die ihnen Anfang Juni sogar persönlich an der Troisdorfer Wohnadresse vorbeigebracht und schließlich in den Briefkasten geworfen worden war. Deshalb stand zum Prozessbeginn ein Spezialeinsatzkommando vorsorglich in Alarmbereitschaft.

Wenn dies ein gerechter Staat wäre, wäre er nicht hier, rief der 36-Jährige, der den Reichsbürgern zugeordnet wird, bei seiner Ankunft im Gerichtssaal. Trotz mehrfacher Aufforderung des Vorsitzenden Richters wollte er sich nicht setzen und wurde schließlich an den Händen gefesselt und mit Hilfe mehrerer Einsatzkräfte auf den Anklagestuhl gebracht.

Die Frau kam überraschenderweise mit einem Säugling auf dem Arm. Sie hatte vor gut einer Woche ihr drittes Kind geboren. Daraufhin trennten die Richter das Verfahren gegen sie ab und schickten sie wieder nach Hause. „Eine mehrtägige Hauptverhandlung ist ihr nicht zuzumuten, da sie mit der Sorge um das Neugeborene befasst ist“, sagte der Kammervorsitzende. Nach dieser Entscheidung unterbrach der Angeklagte - der Vater des Kindes - erstmals seinen lärmenden Protest und bedankte sich bei den Richtern.

Fast vier Stunden später als geplant konnte die Anklage verlesen werden. Demnach hatten die Angeklagten im Supermarkt keine Masken getragen und sich zunehmend aggressiv verhalten. Sie sollen die Beamten bewusst provoziert und ihnen unter anderem mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Angeklagten hatten das Geschehen laut Staatsanwaltschaft gefilmt und das Video ins Internet gestellt.

Der 39-jährige Mitangeklagte räumte vor Gericht ein, dass sie zu dritt im Supermarkt gegen die Maskenpflicht protestieren und die Aktion filmen wollten. Eine Eskalation sei aber nicht geplant gewesen.

„Für die Polizeibeamten war es erschreckend, dass sie ohne Anlass und Grund so attackiert worden sind“, sagte der Anwalt der Nebenklage am Rande des Prozesses. „Eine solch gewalttätige Aktion der Reichsbürger hat eine neue Qualität.“

© dpa-infocom, dpa:210624-99-124174/4

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