Bonn:Acht Jahre Haft wegen Messerattacken auf zwei Männer

Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. (Foto: Uli Deck/dpa/archivbild)

Nach Messerattacken auf zwei Männer hat das Landgericht Bonn einen 22-Jährigen am Mittwoch wegen versuchten heimtückischen Mordes zu acht Jahren Haft...

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Bonn (dpa/lnw) - Nach Messerattacken auf zwei Männer hat das Landgericht Bonn einen 22-Jährigen am Mittwoch wegen versuchten heimtückischen Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte habe bei den beiden Vorfällen im August 2019 seine zufällig gewählten Opfer „schnell, überraschend und wirkungsvoll“ töten wollen, urteilte das Gericht. „Was sein Motiv für die Tat war, das wissen wir nicht.“ Sicher sei nur, dass der Angeklagte an keiner schweren psychiatrischen Erkrankung leide. „Eine solche Tat geht wohl auch ohne Krankheitsbild, auch wenn es die Öffentlichkeit verunsichert“, hieß es im Urteil.

Nicht ausschließen konnten die Richter, dass der Angeklagte durch regelmäßigen Drogenkonsum eingeschränkt schuldfähig war. Im Prozess hatte der 22-jährige Deutsche beteuert, dass er keinerlei Erinnerung an die Taten habe, sein Verhalten könne er sich selbst nicht erklären.

Am 3. August 2019 hatte der Angeklagte zunächst einen 30-jährigen Gast eines Burgerladens, der draußen auf seine Bestellung wartete, umkreist. Dann versuchte er, ihm von hinten mit einem Cuttermesser die Kehle aufzuschneiden. Da der Mann in diesem Moment - wegen eines Geräuschs - den Kopf anhob, wurde er jedoch nicht lebensgefährlich, sondern nur an Schulter und Wange verletzt. Neun Tage später hatte der 22-Jährige sein Opfer am Beueler Rheinufer gefunden: Ein 27-Jähriger saß mit seiner Freundin auf einer Parkbank, als er ebenfalls von hinten mit einem scharfen Gegenstand angegriffen wurde. Auch der 27-Jährige drehte sich noch rechtzeitig um und konnte den Angriff abwehren: Er wurde an Schulter und Hals verletzt.

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