Bochum:Staatsanwältin beantragt Freispruch für früheren Satanisten

Bochum (dpa/lnw) - Im einem weiteren Prozess gegen einen vor Jahren als Satanistenmörder bekannt gewordenen Häftling hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag Freispruch beantragt. Dem 41-Jährigen war in dem Verfahren vor dem Bochumer Landgericht vorgeworfen worden, aus der Haft heraus auch die Ermordung seiner Ex-Frau geplant zu haben. Die Tat sollte laut Anklage von einer Brieffreundin ausgeführt werden. Die 34-jährige Frau hatte dies selbst so dargestellt. Die Staatsanwaltschaft bewertete deren Zeugenaussage jedoch als zu widersprüchlich. "Ein Tatnachweis kann nicht geführt werden", erklärte die Staatsanwältin. Der Angeklagte, der die Vorwürfe stets abgestritten hatte, sagte danach noch einmal: "Ich bin unschuldig." Das Urteil soll noch im Laufe des Donnerstags gesprochen werden. In Haft sitzt der 41-Jährige wegen eines 2001 begangenen Mordes mit satanistischem Hintergrund.

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Bochum (dpa/lnw) - Im einem weiteren Prozess gegen einen vor Jahren als Satanistenmörder bekannt gewordenen Häftling hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag Freispruch beantragt. Dem 41-Jährigen war in dem Verfahren vor dem Bochumer Landgericht vorgeworfen worden, aus der Haft heraus auch die Ermordung seiner Ex-Frau geplant zu haben. Die Tat sollte laut Anklage von einer Brieffreundin ausgeführt werden. Die 34-jährige Frau hatte dies selbst so dargestellt. Die Staatsanwaltschaft bewertete deren Zeugenaussage jedoch als zu widersprüchlich. „Ein Tatnachweis kann nicht geführt werden“, erklärte die Staatsanwältin. Der Angeklagte, der die Vorwürfe stets abgestritten hatte, sagte danach noch einmal: „Ich bin unschuldig.“ Das Urteil soll noch im Laufe des Donnerstags gesprochen werden. In Haft sitzt der 41-Jährige wegen eines 2001 begangenen Mordes mit satanistischem Hintergrund.

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