Bochum:Ex-Geheimagent Mauss: BGH soll Urteil überprüfen

Bochum (dpa/lnw) - Das Urteil gegen Ex-Geheimagent Werner Mauss wird demnächst den Bundesgerichtshof beschäftigen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten am Freitag Revision ein, wie das Bochumer Landgericht auf Anfrage erklärte. Mauss war am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt, die Verteidigung einen Freispruch.

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Bochum (dpa/lnw) - Das Urteil gegen Ex-Geheimagent Werner Mauss wird demnächst den Bundesgerichtshof beschäftigen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten am Freitag Revision ein, wie das Bochumer Landgericht auf Anfrage erklärte. Mauss war am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt, die Verteidigung einen Freispruch.

Laut Urteil versteckte Mauss zwischen 2002 und 2011 unter einem Decknamen rund 35 Millionen Euro Zinseinnahmen vor den deutschen Steuerbehörden. Der strafrechtlich relevante Steuerschaden beläuft sich nach Berechnungen der Richter auf 13,2 Millionen Euro. Mauss selbst hatte bis zuletzt behauptet, dass ihm das unter einem Decknamen meist in Stiftungen angelegte Vermögen gar nicht zugerechnet werden kann.

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