Karlsruhe (dpa) - Richter dürfen während eines Strafprozesses nicht ihr Handy bedienen - zumindest nicht für private Belange. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Denn ein Richter müsse seine gesamte Aufmerksamkeit der Verhandlung widmen, begründete der BGH sein Urteil. Im zugrundeliegenden Fall hatte eine beisitzende Richterin in einem Frankfurter Strafprozess um eine Messerstecherei ihr Handy bedient. Hinterher stellte sich heraus, dass sie ihre Kinderbetreuung organisieren musste, da die Verhandlung länger als veranschlagt dauerte.
Prozesse:BGH: Keine Handys im Strafprozess für Richter
Karlsruhe (dpa) - Richter dürfen während eines Strafprozesses nicht ihr Handy bedienen - zumindest nicht für private Belange. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Denn ein Richter müsse seine gesamte Aufmerksamkeit der Verhandlung widmen, begründete der BGH sein Urteil. Im zugrundeliegenden Fall hatte eine beisitzende Richterin in einem Frankfurter Strafprozess um eine Messerstecherei ihr Handy bedient. Hinterher stellte sich heraus, dass sie ihre Kinderbetreuung organisieren musste, da die Verhandlung länger als veranschlagt dauerte.
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