Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Forderung der Astrid Lindgren-Erben gegen Werbung für ein an Pippi Langstrumpf angelehntes Karnevalskostüm zurückgewiesen. Die Klage richtete sich gegen Fotos, mit denen die Supermarktkette Penny 2010 für die tausendfach verkauften Kostüme geworben hatte. Auf Millionen Prospekten waren ein Mädchen und eine Frau mit roten abstehenden Zöpfen, kurzem T-Shirt-Kleid und Strümpfen zu sehen. Der BGH hatte in einer Entscheidung zu dem Fall im Jahr 2013 bereits eine Verletzung des Urheberrechts ausgeschlossen.
Prozesse:BGH weist Lizenz-Forderung von Lindgren-Erben gegen Penny zurück
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Forderung der Astrid Lindgren-Erben gegen Werbung für ein an Pippi Langstrumpf angelehntes Karnevalskostüm zurückgewiesen. Die Klage richtete sich gegen Fotos, mit denen die Supermarktkette Penny 2010 für die tausendfach verkauften Kostüme geworben hatte. Auf Millionen Prospekten waren ein Mädchen und eine Frau mit roten abstehenden Zöpfen, kurzem T-Shirt-Kleid und Strümpfen zu sehen. Der BGH hatte in einer Entscheidung zu dem Fall im Jahr 2013 bereits eine Verletzung des Urheberrechts ausgeschlossen.
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