Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat auch in letzter Instanz die Klage von Passagieren wegen verspäteter Urlaubsflüge auf die Balearen abgewiesen. In den konkreten Fällen habe es außergewöhnliche Umstände gegeben, sodass die von der beklagten Fluggesellschaft verlangte Ausgleichszahlung nicht geleistet werden müsse. Die Verspätungen waren von Streik und Radarausfall ausgelöst worden - beides wirke von außen auf den Flugbetrieb ein und könne von dem Luftfahrtunternehmen nicht beherrscht werden, hieß es zur Begründung.
Prozesse:BGH weist Klage wegen verspäteter Urlaubsflüge ab
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat auch in letzter Instanz die Klage von Passagieren wegen verspäteter Urlaubsflüge auf die Balearen abgewiesen. In den konkreten Fällen habe es außergewöhnliche Umstände gegeben, sodass die von der beklagten Fluggesellschaft verlangte Ausgleichszahlung nicht geleistet werden müsse. Die Verspätungen waren von Streik und Radarausfall ausgelöst worden - beides wirke von außen auf den Flugbetrieb ein und könne von dem Luftfahrtunternehmen nicht beherrscht werden, hieß es zur Begründung.
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