Prozesse:BGH verhandelt über Folgen für Passagiere nach Vogelschlag

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich heute mit der Frage, ob Fluggäste bei Verspätungen nach Vogelschlag entschädigt werden müssen. Geklagt haben Urlauber, die einen Tag auf Fuerteventura festsaßen, weil Vögel in das Triebwerk ihres Fliegers geraten waren. In den Vorinstanzen waren sie unterlegen, Amts- und Landgericht Hannover werteten Vogelschlag als "außergewöhnlichen Umstand". In diesem Fall muss die Fluggesellschaft bei Verzögerungen kein Ausgleich Zahlen. Im Gesetz heißt es aber, dass die Unternehmen "alle zumutbaren Maßnahmen" treffen müssen, um so etwas zu vermeiden.

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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich heute mit der Frage, ob Fluggäste bei Verspätungen nach Vogelschlag entschädigt werden müssen. Geklagt haben Urlauber, die einen Tag auf Fuerteventura festsaßen, weil Vögel in das Triebwerk ihres Fliegers geraten waren. In den Vorinstanzen waren sie unterlegen, Amts- und Landgericht Hannover werteten Vogelschlag als „außergewöhnlichen Umstand“. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft bei Verzögerungen kein Ausgleich Zahlen. Im Gesetz heißt es aber, dass die Unternehmen „alle zumutbaren Maßnahmen“ treffen müssen, um so etwas zu vermeiden.

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