Karlsruhe (dpa) - Bekommen Radfahrer, die keinen Schutzhelm aufhaben, bei einem Unfall unter Umständen weniger Schadenersatz? Das prüft heute der Bundesgerichtshof. Das Gericht verhandelt dann über die Schadenersatzklage einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein, die auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war, als eine Autofahrerin vor ihr die Tür öffnete. Das Oberlandesgericht hatte der Radfahrerin eine 20-prozentige Mitschuld zugesprochen, weil sie keinen Helm getragen habe. Dementsprechend weniger Schadenersatz sollte sie erhalten.
Prozesse:BGH verhandelt über "Fahrradhelm-Streit"
Karlsruhe (dpa) - Bekommen Radfahrer, die keinen Schutzhelm aufhaben, bei einem Unfall unter Umständen weniger Schadenersatz? Das prüft heute der Bundesgerichtshof. Das Gericht verhandelt dann über die Schadenersatzklage einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein, die auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war, als eine Autofahrerin vor ihr die Tür öffnete. Das Oberlandesgericht hatte der Radfahrerin eine 20-prozentige Mitschuld zugesprochen, weil sie keinen Helm getragen habe. Dementsprechend weniger Schadenersatz sollte sie erhalten.
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