Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt heute erstmals über die Grundsatzfrage, ob der Staat Straftäter entschädigen muss, wenn sie zu lange in Sicherungsverwahrung saßen. Geklagt haben vier Sexualstraftäter, deren Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert worden war. Diese Verlängerung wurde später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für rechtswidrig erklärt. Die Männer waren demnach acht bis zwölf Jahre zu Unrecht eingesperrt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte ihnen Entschädigungen zwischen 49 000 und 73 000 Euro zugesprochen.
Prozesse:BGH verhandelt über Entschädigung für Ex-Sicherungsverwahrte
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt heute erstmals über die Grundsatzfrage, ob der Staat Straftäter entschädigen muss, wenn sie zu lange in Sicherungsverwahrung saßen. Geklagt haben vier Sexualstraftäter, deren Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert worden war. Diese Verlängerung wurde später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für rechtswidrig erklärt. Die Männer waren demnach acht bis zwölf Jahre zu Unrecht eingesperrt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte ihnen Entschädigungen zwischen 49 000 und 73 000 Euro zugesprochen.
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