Prozesse:BGH-Urteil zu Miete: Kein besserer Schutz bei Eigenbedarf

Karlsruhe (dpa) - Enttäuschendes Urteil für Wohnungsmieter: Sie müssen auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf die Kündigung schicken. Der BGH bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung. Das Urteil stellt Mieter sogar schlechter: Bisher wurde eine Eigenbedarfskündigung unwirksam, wenn der Vermieter nicht seiner Pflicht nachkam, als Ersatz eine freie Wohnung im selben Haus anzubieten. Künftig bleibt es bei der Kündigung, der Mieter hat höchstens Anspruch auf Schadenersatz, etwa für die Umzugskosten.

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Karlsruhe (dpa) - Enttäuschendes Urteil für Wohnungsmieter: Sie müssen auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf die Kündigung schicken. Der BGH bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung. Das Urteil stellt Mieter sogar schlechter: Bisher wurde eine Eigenbedarfskündigung unwirksam, wenn der Vermieter nicht seiner Pflicht nachkam, als Ersatz eine freie Wohnung im selben Haus anzubieten. Künftig bleibt es bei der Kündigung, der Mieter hat höchstens Anspruch auf Schadenersatz, etwa für die Umzugskosten.

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