Prozesse:BGH-Urteil: Auch ohne Radhelm voller Schadenersatz

Karlsruhe (dpa) - Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dem BGH lag die Klage einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein vor, die auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin hatte die Autotür geöffnet. Das Oberlandesgericht Schleswig sprach ihr eine 20-prozentige Mitschuld zu, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Sie sollte weniger Schadenersatz erhalten.

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Karlsruhe (dpa) - Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dem BGH lag die Klage einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein vor, die auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin hatte die Autotür geöffnet. Das Oberlandesgericht Schleswig sprach ihr eine 20-prozentige Mitschuld zu, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Sie sollte weniger Schadenersatz erhalten.

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