Prozesse:BGH schaut Banken bei Unternehmerkrediten auf die Finger

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet über eine Bearbeitungsgebühr, die Banken von Geschäftsleuten bei der Kreditvergabe kassieren. (Foto: Uli Deck)

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt heute, ob Banken von Geschäftsleuten bei der Kreditvergabe eine Bearbeitungsgebühr kassieren dürfen. Zweimal haben die Karlsruher Richter den Instituten in der Frage schon die Rote Karte gezeigt.

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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt heute, ob Banken von Geschäftsleuten bei der Kreditvergabe eine Bearbeitungsgebühr kassieren dürfen. Zweimal haben die Karlsruher Richter den Instituten in der Frage schon die Rote Karte gezeigt.

2014 untersagten sie Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkrediten - damit würden in einem Extra-Posten Verwaltungskosten auf die Kunden abgewälzt, die eigentlich in den Zinssatz miteinfließen müssten. Mit derselben Argumentation kippte der BGH 2016 eine Gebühr für Bausparer, wenn sie ihr Darlehen in Anspruch nehmen möchten.

Offen ist, ob diese Urteile auf Unternehmerdarlehen übertragbar sind. In den beiden Fällen, die jetzt verhandelt werden, hatten das die Oberlandesgerichte unterschiedlich beurteilt. In Celle hielten die Richter die Gebühr für einen nicht gerechtfertigten Nachteil. Sie treffe nicht nur große Firmen, sondern auch Kleinunternehmer. Das andere Urteil aus Hamburg stellt dagegen darauf ab, dass Unternehmern die Gebühr bei der Steuer Vorteile bringen kann. Sie sei deshalb zulässig. Es geht jeweils um fünfstellige Summen.

Bei einer Niederlage für die Banken in Karlsruhe drohen auch anderen Instituten Rückforderungen. Der BGH kann seine Entscheidung am selben Tag oder zu einem späteren Termin verkünden. (Az. XI ZR 233/16 u.a.)

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