Karlsruhe (dpa) - Eine Werbeaktion der Drogeriemarkt-Kette Müller wird heute zum Fall für den Bundesgerichtshof. Das Unternehmen hatte Kunden mit dem Angebot gelockt, die Rabattcoupons anderer Drogerien und Parfümerien auch in den eigenen Märkten einlösen zu können. Konkret zielte die Aktion auf die Zehn-Prozent-Coupons der Konkurrenten dm, Rossmann und Douglas ab. Die Wettbewerbszentrale will Müller das gerichtlich verbieten lassen. Aus ihrer Sicht torpediert das Vorgehen die Werbemaßnahmen der Konkurrenz. In den Vorinstanzen hatte die Klage aber keinen Erfolg.
Prozesse:BGH prüft umstrittene Werbeaktion der Müller-Drogeriemärkte
Karlsruhe (dpa) - Eine Werbeaktion der Drogeriemarkt-Kette Müller wird heute zum Fall für den Bundesgerichtshof. Das Unternehmen hatte Kunden mit dem Angebot gelockt, die Rabattcoupons anderer Drogerien und Parfümerien auch in den eigenen Märkten einlösen zu können. Konkret zielte die Aktion auf die Zehn-Prozent-Coupons der Konkurrenten dm, Rossmann und Douglas ab. Die Wettbewerbszentrale will Müller das gerichtlich verbieten lassen. Aus ihrer Sicht torpediert das Vorgehen die Werbemaßnahmen der Konkurrenz. In den Vorinstanzen hatte die Klage aber keinen Erfolg.
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