Prozesse:BGH prüft Berliner Verordnung zu steigenden Mieten

Elf Bundesländer haben die sonst übliche Kappungsgrenze von 20 Prozent für ausgewählte Städte auf 15 Prozent gesenkt. (Foto: Jens Kalaene/Illustration)

Berlin/Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute einen Streit zwischen Vermieter und Mieter um eine Mieterhöhung. In dem Prozess geht es um eine Verordnung des Landes Berlin, die den Preisanstieg in laufenden Mietverhältnissen begrenzen soll.

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Berlin/Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute einen Streit zwischen Vermieter und Mieter um eine Mieterhöhung. In dem Prozess geht es um eine Verordnung des Landes Berlin, die den Preisanstieg in laufenden Mietverhältnissen begrenzen soll.

Das Urteil könnte Auswirkungen auf andere Bundesländer haben, die die sogenannte Kappungsgrenze ebenfalls zugunsten der Mieter abgesenkt haben. Ein Termin für den Gerichtsentscheid steht noch nicht fest. (Az.: VIII ZR 217/14)

Der Vermieter wollte die Miete für eine Wohnung im Stadtteil Berlin-Wedding um 45 Euro monatlich erhöhen. Sein Mieter wollte aber nur einen Teil davon zahlen und berief sich auf die Verordnung des Senats zur Kappungsgrenze. Danach darf die Monatsmiete in einem laufenden Mietverhältnis in der Hauptstadt innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen.

Der BGH muss prüfen, ob der Senat beim Erlass der Verordnung Fehler gemacht hat. Elf Bundesländer haben die sonst übliche Kappungsgrenze von 20 Prozent für ausgewählte Städte auf 15 Prozent gesenkt.

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