Prozesse:Bewährungsstrafe auch im zweiten Prozess zur Kölner Silvesternacht

Köln (dpa) - Auch im zweiten Prozess zur Kölner Silvesternacht hat das Gericht eine Bewährungsstrafe verhängt. Das Amtsgericht Köln verurteilte einen 22 Jahre alten Tunesier wegen Diebstahls einer Kamera zu drei Monaten auf Bewährung. Auch bei seinem 18 Jahre alten Komplizen aus Marokko gab es einen Schuldspruch, doch gilt für ihn noch das Jugendstrafrecht. Er muss sich nun zwei Jahre bewähren. Zuvor war in einem ersten Verfahren ein 23-jähriger Marokkaner wegen eines Handydiebstahls zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

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Köln (dpa) - Auch im zweiten Prozess zur Kölner Silvesternacht hat das Gericht eine Bewährungsstrafe verhängt. Das Amtsgericht Köln verurteilte einen 22 Jahre alten Tunesier wegen Diebstahls einer Kamera zu drei Monaten auf Bewährung. Auch bei seinem 18 Jahre alten Komplizen aus Marokko gab es einen Schuldspruch, doch gilt für ihn noch das Jugendstrafrecht. Er muss sich nun zwei Jahre bewähren. Zuvor war in einem ersten Verfahren ein 23-jähriger Marokkaner wegen eines Handydiebstahls zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

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