Prozesse:Berufungsprozess nach Haftstrafe gegen Erzieherin der «Zwölf Stämme»

Augsburg (dpa) - Nach dem Skandal um Prügelstrafen bei den "Zwölf Stämmen" droht einer Erzieherin der Sekte eine Gefängnisstrafe. Die 56-Jährige wurde im Januar vom Amtsgericht Nördlingen in Bayern zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Erstmals hatte damit ein Gericht gegen ein Mitglied der umstrittenen Glaubensgemeinschaft eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt; andere Verfahren endeten mit geringeren Strafen. Das Urteil wird ab heute vom Augsburger Landgericht im Berufungsverfahren überprüft.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Augsburg (dpa) - Nach dem Skandal um Prügelstrafen bei den „Zwölf Stämmen“ droht einer Erzieherin der Sekte eine Gefängnisstrafe. Die 56-Jährige wurde im Januar vom Amtsgericht Nördlingen in Bayern zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Erstmals hatte damit ein Gericht gegen ein Mitglied der umstrittenen Glaubensgemeinschaft eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt; andere Verfahren endeten mit geringeren Strafen. Das Urteil wird ab heute vom Augsburger Landgericht im Berufungsverfahren überprüft.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: