Prozesse:Berufungsprozess nach Haftstrafe gegen Erzieherin der «Zwölf Stämme»
Augsburg (dpa) - Nach dem Skandal um Prügelstrafen bei den "Zwölf Stämmen" droht einer Erzieherin der Sekte eine Gefängnisstrafe. Die 56-Jährige wurde im Januar vom Amtsgericht Nördlingen in Bayern zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Erstmals hatte damit ein Gericht gegen ein Mitglied der umstrittenen Glaubensgemeinschaft eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt; andere Verfahren endeten mit geringeren Strafen. Das Urteil wird ab heute vom Augsburger Landgericht im Berufungsverfahren überprüft.
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Augsburg (dpa) - Nach dem Skandal um Prügelstrafen bei den „Zwölf Stämmen“ droht einer Erzieherin der Sekte eine Gefängnisstrafe. Die 56-Jährige wurde im Januar vom Amtsgericht Nördlingen in Bayern zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Erstmals hatte damit ein Gericht gegen ein Mitglied der umstrittenen Glaubensgemeinschaft eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt; andere Verfahren endeten mit geringeren Strafen. Das Urteil wird ab heute vom Augsburger Landgericht im Berufungsverfahren überprüft.