Bersenbrück:Bewährungsstrafe für Kommunalpolitikerin nach Wahlbetrug

Bersenbrück (dpa/lni) - In der Affäre um Wahlbetrug bei der Kommunalwahl 2013 in Quakenbrück ist eine Kommunalpolitikerin der FDP zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße verurteilt worden. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte die 57-Jährige am Montag zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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Bersenbrück (dpa/lni) - In der Affäre um Wahlbetrug bei der Kommunalwahl 2013 in Quakenbrück ist eine Kommunalpolitikerin der FDP zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße verurteilt worden. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte die 57-Jährige am Montag zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Gericht sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass die Frau in einigen Fällen bei der Briefwahl die Kreuze auf anderen Wahlscheinen selbst gemacht hat und in anderen Fällen dabei war, als die Wähler die Kreuze gemacht hatten. Bei den Wählern handelte es sich um Menschen mit Migrationshintergrund. Weil die Sozialpädagogin in der Beratung zugewanderter Jugendlicher arbeitet, bestand ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen ihr und den Wählern.

Die Politikerin muss außerdem eine Geldbuße von 4000 Euro zahlen und sich der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellen. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, darf sie auch für einen Zeitraum von zwei Jahren keine öffentlichen Ämter mehr ausüben - sie müsste ihre Sitze in Stadt- und Samtgemeinderat aufgeben.

Wegen des ungewöhnlich guten Abschneidens der Linkspartei in Quakenbrück war nach der Kommunalwahl der Verdacht der Wahlmanipulation aufgekommen. Ein Teil der Wahl war daraufhin im vergangenen März wiederholt worden.

Wegen des Vorwurfs der Wahlfälschung steht noch ein weiteres Gerichtsverfahren an. Vor dem Landgericht Osnabrück müssen sich voraussichtlich ab März vier Kandidaten der Linkspartei und ein Familienangehöriger eines Kandidaten wegen Wahlfälschung verantworten.

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