Berlin:Verurteilter Straftäter für Arbeit bei Polizei ungeeignet

Berlin (dpa/bb) - Ein verurteilter Straftäter darf laut einer Gerichtsentscheidung nicht beim Objektschutz der Berliner Polizei arbeiten. Die Behörde habe den Bewerber zu Recht abgelehnt, teilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag zu dem Urteil mit. Der Mann habe keinen Anspruch auf Einstellung, hieß es in der Mitteilung des Gerichts vom Freitag weiter (Urteil vom 17. Mai 2018, Aktenzeichen 10 Sa 163/18).

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Berlin (dpa/bb) - Ein verurteilter Straftäter darf laut einer Gerichtsentscheidung nicht beim Objektschutz der Berliner Polizei arbeiten. Die Behörde habe den Bewerber zu Recht abgelehnt, teilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag zu dem Urteil mit. Der Mann habe keinen Anspruch auf Einstellung, hieß es in der Mitteilung des Gerichts vom Freitag weiter (Urteil vom 17. Mai 2018, Aktenzeichen 10 Sa 163/18).

Wegen schwerer Körperverletzung war der Bewerber 2009 als damals 20-Jähriger zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Das Land Berlin lehnte die Einstellung ab, nachdem es von der Verurteilung erfahren hatte. Obwohl sich der Mann mehrere Jahre nach der strafrechtlichen Verurteilung bewarb, habe die Polizei von fehlender Eignung für die Polizei-Tätigkeit ausgehen können, hieß es.

Objektschützer in der Hauptstadt bewachen Botschaften und Residenzen, jüdische Einrichtungen sowie Dienststellen des Bundes und Landes Berlin. Der Grad der Gefährdung wird vom Staatsschutz des Landeskriminalamtes eingeschätzt.

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