Berlin:Urteil: Taxifahrer muss sich nicht alle drei Minuten melden

Berlin (dpa/bb) - Ein Taxiunternehmen hat von einem Mitarbeiter verlangt, sich beim Warten auf Fahrgäste alle drei Minuten per Signaltaste zu melden. Das ist aber nicht rechtens, wie das Berliner Arbeitsgericht am Dienstag mitteilte (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 10.08.2017 - Aktenzeichen 41 Ca 12115/16).

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Berlin (dpa/bb) - Ein Taxiunternehmen hat von einem Mitarbeiter verlangt, sich beim Warten auf Fahrgäste alle drei Minuten per Signaltaste zu melden. Das ist aber nicht rechtens, wie das Berliner Arbeitsgericht am Dienstag mitteilte (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 10.08.2017 - Aktenzeichen 41 Ca 12115/16).

In dem Taxi ertönte beim Warten alle drei Minuten ein Signal. Drückte der Fahrer dann innerhalb von zehn Sekunden nicht eine entsprechende Taste, wurde seine Standzeit vom Taxameter laut Gericht nicht als Arbeitszeit, sondern als unbezahlte Pausenzeit erfasst. Der klagende Taxifahrer fand laut Gericht die Signaltaste unzumutbar. Das Unternehmen war aber nur bereit, die erfasste Arbeits- und Bereitschaftszeit zu vergüten.

Das Gericht hat dem Taxifahrer nun überwiegend Recht gegeben. Standzeiten und sonstige Zeiten, in denen ein Fahrer bereit ist, einen Auftrag auszuführen, seien Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst und deshalb mindestlohnpflichtig. Der Signalknopf verstoße auch gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Abgewiesen hat das Arbeitsgericht die Klage aber zum Umfang der gesetzlichen Ruhepausen. Der Taxifahrer sei verpflichtet gewesen, diese einzuhalten. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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