Berlin:Tödlicher Crash mit Polizeiauto: Berufungsprozess vor Ende

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Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Der Berufungsprozess um die tödliche Kollision eines Funkstreifenwagens mit dem Auto einer jungen Frau in Berlin-Mitte ist in die Schlussphase gegangen. Die...

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Berlin (dpa/bb) - Der Berufungsprozess um die tödliche Kollision eines Funkstreifenwagens mit dem Auto einer jungen Frau in Berlin-Mitte ist in die Schlussphase gegangen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung gegen den angeklagten Hauptkommissar. Der 54-Jährige habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, so die Staatsanwältin.

Er sei deutlich zu schnell gefahren und habe sorgfaltswidrig gehandelt. Die Staatsanwältin blieb damit nach rund dreimonatiger Verhandlung bei ihrem Antrag aus dem ersten Prozess.

Der Beamte war im Dezember 2020 wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten hatten sowohl die Verteidigung, die Freispruch gefordert hatte, als auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Berufung eingelegt. Nun prüft das Berliner Landgericht den Fall.

Der Angeklagte am Steuer eines Fahrzeugs mit Blaulicht und Signal soll am 29. Januar 2018 auf dem Weg zu einem Einsatz mit überhöhter Geschwindigkeit in den Wagen der 21-Jährigen gekracht sein, die gerade einparken wollte. Die junge Frau starb noch am Unfallort.

Mit einer Geschwindigkeit von 91 Stundenkilometern sei der Polizist in den Wagen der Frau gerast, sagte die Staatsanwältin. Kurz zuvor sei er mit einer Geschwindigkeit von 132 km/h aus einem Tunnel gefahren. Der Beamte habe die Verkehrs- und Sichtverhältnisse nicht im erforderlichen Maße berücksichtigt.

Die Eltern der Autofahrerin als Nebenkläger hatten im ersten Prozess eine Gefängnisstrafe gegen den Hauptkommissar gefordert. Sie zeigten sich überzeugt, dass der Beamte bei dem Unfall unter Einfluss von Alkohol gestanden habe. Ermittlungen seien „einseitig gegen das Opfer“ geführt worden, erklärte einer der Nebenklage-Anwälte auch in der jetzigen Verhandlung. Die Fahrtauglichkeit des Polizisten sei unmittelbar nach dem Unfall „nicht gerichtsfest festgestellt“ worden. Der Berufungsprozess wird voraussichtlich am 9. Dezember mit weiteren Plädoyers fortgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:211207-99-293242/3

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