Berlin:Rechtsmediziner: Beschäftigung trotz Stasi-Vergangenheit

Potsdam (dpa/bb) - Das Land Brandenburg muss einen Rechtsmediziner weiterbeschäftigen, der eine Tätigkeit für die Stasi verheimlicht hat. Die Klage des Vize-Chefs des Landesinstituts für Rechtsmedizin gegen die Kündigung sei vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich gewesen, berichtete Gerichtssprecher Martin Dreßler am Montag. (Az.: 5 Sa 462/17). Dem Mann war vom Land zunächst fristlos gekündigt worden, weil er eine Tätigkeit für die Stasi verheimlicht haben soll. Danach folgte eine reguläre Kündigung.

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Potsdam (dpa/bb) - Das Land Brandenburg muss einen Rechtsmediziner weiterbeschäftigen, der eine Tätigkeit für die Stasi verheimlicht hat. Die Klage des Vize-Chefs des Landesinstituts für Rechtsmedizin gegen die Kündigung sei vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich gewesen, berichtete Gerichtssprecher Martin Dreßler am Montag. (Az.: 5 Sa 462/17). Dem Mann war vom Land zunächst fristlos gekündigt worden, weil er eine Tätigkeit für die Stasi verheimlicht haben soll. Danach folgte eine reguläre Kündigung.

Der Kläger sei seit 1990 beim Land beschäftigt und habe 1991 wahrheitswidrig die Frage nach einer Mitarbeit bei der Stasi verneint, teilte das Gericht mit. Ende 2016 bewarb sich der Mann um den Chefposten des Landesinstituts für Rechtsmedizin, daraufhin erfolgte eine neuerliche Abfrage bei den Stasi-Unterlagenbehörde. Daraus ergab sich, dass der Mediziner 1988 und 1989 als Militärarzt für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) als inoffizieller Mitarbeiter tätig war. Darauf folgten die Kündigungen.

Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts ist auch die fristgemäße Kündigung rechtlich unwirksam. Das Maß der Verstrickung des Arbeitnehmers in die Tätigkeit des MfS sei als eher gering einzuschätzen, teilte das Gericht mit. Angesichts der langen, unbeanstandet gebliebenen Tätigkeit könne dem Land eine Weiterbeschäftigung zugemutet werden.

In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht Potsdam im Februar die Entlassung aufgehoben, weil es Fehler bei der Beteiligung des Personalrats gegeben habe. Zurückgewiesen wurde dagegen der Antrag des Mannes, bis zum Abschluss des Verfahrens weiter als Rechtsmediziner beschäftigt zu werden.

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