Justiz:Prozess gegen Charité-Arzt wegen Totschlags

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Eine rote Aktenmappe liegt auf einem Tisch in einem Verhandlungssaal. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)

Ein Herzmediziner der Berliner Charité steht unter Verdacht, zwei schwerstkranke Patienten getötet haben. Nach sechsmonatigem Prozess sollte plädiert werden. Doch nun es gab neue Verteidiger-Anträge.

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Berlin (dpa/bb) - Im Prozess um den Tod zweier schwerstkranker Patienten gegen einen Oberarzt der Berliner Charité ist der Beginn der Plädoyers verschoben worden. Grund sind erneute Beweisanträge der Verteidiger am Freitag vor dem Berliner Landgericht. Damit sei der bisherige Zeitplan nicht zu halten, sagte der Vorsitzende Richter. Ursprünglich wollte das Gericht in der kommenden Woche ein Urteil verkünden. Nun sind zwei weitere Verhandlungstage für den 25. und 26. April anberaumt worden.

Der 56-jährige Facharzt für Innere Medizin soll laut Anklage in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) mit einem überdosierten Narkosemittel getötet haben. Mitangeklagt wegen Beihilfe zum Totschlag in einem Fall war eine 39-jährige Krankenschwester. Nach viermonatigem Prozess stellte das Gericht das Verfahren gegen die Frau gegen eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro ein. In ihrem Fall käme kein vorsätzliches Handeln in Betracht, begründete das Gericht.

Der angeklagte Oberarzt hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Beide Patienten hätten sich in einem akuten Sterbeprozess befunden, erklärte er im Prozess. Zur Leidensminderung habe er ein Sedierungsmittel verabreicht. Das sei nicht in den Mengen erfolgt, wie sie in der Anklage genannt werden. Er sei sich sicher, „das Leben der Patienten nicht verkürzt zu haben“. Vorzuwerfen habe er sich nur, in den angeklagten Fällen die Gabe von Propofol nicht dokumentiert zu haben.

Ein kausaler Zusammenhang der jeweiligen Propofol-Gabe und dem Eintritt des Todes sei nicht festzustellen, heißt es nun in einem der Beweisanträge. Die Verteidiger beantragten unter anderem die Anhörung eines pharmakologischen Experten. Zu Beginn des Verhandlungstages wurde auf Antrag der Verteidigung ein Telefonmitschnitt abgespielt. Der Oberarzt hatte darin drei Monate nach seiner Suspendierung gegenüber einem Bekannten gesagt, für ihn sei es eine „Intrige“. Er habe „nur menschliche Sterbebegleitung gemacht und kein schlechtes Gewissen“.

Der Arzt befindet sich seit Mai 2023 in Untersuchungshaft. Von der Charité war er bereits im August 2022 freigestellt worden. Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Anklage von zweifachem Mord ausgegangen. Das Landgericht bewertete den Fall jedoch bei der Eröffnung des Verfahrens anders und wies darauf hin, dass jeweils lediglich ein hinreichender Tatverdacht wegen Totschlags bestehe. Nicht auszuschließen sei, dass der Arzt aus Mitleid gehandelt habe.

© dpa-infocom, dpa:240411-99-641350/3

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