Berlin:Fünf Jahre Gefängnis für 20-jährigen Syrer

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Berlin (dpa/bb) - Ein junger Syrer soll für die Unterstützung von Terroristen für fünf Jahre ins Gefängnis. Ein Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin sprach den 20-Jährigen am Freitag der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig - in insgesamt 150 Fällen.

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Berlin (dpa/bb) - Ein junger Syrer soll für die Unterstützung von Terroristen für fünf Jahre ins Gefängnis. Ein Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin sprach den 20-Jährigen am Freitag der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig - in insgesamt 150 Fällen.

Nach mehr als viermonatigem Prozess war das Gericht überzeugt, dass der 20-Jährige Erkenntnisse über mehrere Orte in Berlin - darunter Alexanderplatz, Reichstag und Hauptbahnhof - an eine IS-Kontaktperson übermittelt habe.

Entgegen der Anklage aber sei nicht festgestellt worden, dass es zu einem gezielten Ausspionieren gekommen sei. Außerdem habe der 20-Jährige gegenüber IS-Mitgliedern im Chat über das Handy signalisiert, dass er für etwaige Anschläge sowie für die Betreuung anderer Attentäter zur Verfügung stehe.

Der Angeklagte sei ein „überzeugter Anhänger des Islamischen Staat (IS)“, begründeten die Richter ihr Urteil. Er habe sich auch nach seiner Flucht nach Deutschland nicht vom Gedankengut des IS distanziert und unter anderem Informationen über potenzielle Anschlagsziele in der Hauptstadt weitergegeben.

Die Bundesanwaltschaft hatte dem Angeklagten mutmaßliche Taten in Syrien und in Deutschland zur Last gelegt. Vor seiner Flucht nach Deutschland im August 2015 habe sich der damals jugendliche Angeklagte in Syrien an Kampfhandlungen des IS beteiligt, hieß es weiter im Urteil. Bei Wachdiensten sei er mit einem Sturmgewehr bewaffnet gewesen. Er habe in der Provinz Deir ez-Zor zudem ein IS-Camp als Fahrer mit Lebensmitteln versorgt.

„Spätestens seit Mitte des Jahres 2013 identifizierte sich der Angeschuldigte mit den Zielen des IS“, folgten die Richter der Bundesanwaltschaft. In seinem Heimatdorf in Syrien sei er bei Moscheebesuchen von einem Imam und IS-Mitglied angeworben und dann bei der Terrormiliz religiös und militärisch ausgebildet worden.

Der Angeklagte hatte bei der Polizei Angaben zu einer Beteiligung an IS-Kämpfen geschildert, vor dem Staatsschutzsenat aber geschwiegen. Sein Verteidiger hatte erklärt, der damals 19-Jährige habe nach der Festnahme im März 2016 gegenüber der Polizei falsche Angaben gemacht und auch geprahlt. Die Anklage stütze sich „zum großen Teil auf ausgedachte Ereignisse“. Der 20-Jährige sei kein IS-Mitglied.

Mit der verhängten Jugendhaft folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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