Berlin:Besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule darf geräumt werden

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Berlin (dpa/bb) - Die besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg darf geräumt werden. Das Landgericht gab einer Klage des Bezirks am Mittwoch im Wesentlichen statt. Dem Land Berlin als Eigentümer stehe das Recht zu, die Herausgabe der Räume zu verlangen. Die letzten etwa 20 Bewohner der seit Jahren besetzten früheren Schule müssen damit voraussichtlich jetzt ausziehen. Ein Datum für eine mögliche Räumung stand zunächst allerdings nicht fest. Das Bezirksamt werde die nächsten Schritte beraten, hieß es am Mittwoch lediglich.

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Berlin (dpa/bb) - Die besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg darf geräumt werden. Das Landgericht gab einer Klage des Bezirks am Mittwoch im Wesentlichen statt. Dem Land Berlin als Eigentümer stehe das Recht zu, die Herausgabe der Räume zu verlangen. Die letzten etwa 20 Bewohner der seit Jahren besetzten früheren Schule müssen damit voraussichtlich jetzt ausziehen. Ein Datum für eine mögliche Räumung stand zunächst allerdings nicht fest. Das Bezirksamt werde die nächsten Schritte beraten, hieß es am Mittwoch lediglich.

Ab 2012 hatten sich in dem damals leerstehenden Schulgebäude in der Ohlauer Straße einige Hundert Obdachlose und Flüchtlinge einquartiert. Räumungsversuche hatten immer wieder zu Protestaktionen geführt. Im Sommer 2014 dann zogen die meisten Besetzer nach langen Debatten und Polizeieinsätzen aus. Einige jedoch weigern sich bis heute.

Vor knapp einem Jahr klagte der Bezirk, weil er auch die letzten Bewohner aus dem Gebäude haben wollte. Diese wollten aus dem großen Haus eine Art Flüchtlingszentrum machen. Ihre Vorschläge seien allerdings nicht für finanzierbar befunden worden, hatte Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann damals erklärt.

Die im Sommer 2014 geschlossene Vereinbarung zwischen Besetzern und Bezirksamt bedeute kein dauerhaftes Wohnrecht, urteilte nun das Gericht. Es habe nur eine vorübergehende Übereinkunft gegeben, um die damals angespannte Situation zu entschärfen. Danach sei keine konkrete Regelung zu einem Bleiberecht mehr getroffen worden.

Nach Angaben von Anfang 2016 zahlt der Bezirk mehr als eine Million Euro jährlich für den Unterhalt des Geländes. Am teuersten sind die Wachleute, die vor dem Gelände neue Besetzer abhalten sollen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte zunächst nur vorläufig vollstreckt werden. Die Besetzer der Schule können Berufung vor dem Kammergericht einlegen.

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