Berlin:Berufung verworfen: Bewährung nach Angriff auf Taxifahrer

Lesezeit: 1 min

Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

Für einen der beiden Hauptverdächtigen der rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln bleibt es in einem anderen Strafverfahren bei einer Bewährungsstrafe...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Für einen der beiden Hauptverdächtigen der rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln bleibt es in einem anderen Strafverfahren bei einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. In einem Prozess um einen Angriff auf einen Taxifahrer im Stadtteil Steglitz hat das Berliner Landgericht die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Donnerstag verworfen. Allerdings wurde das zu zahlende Schmerzensgeld auf 3000 Euro erhöht - zuvor sollte der 39-Jährige 1000 Euro zahlen. Das Berufungsgericht erteilte dem nicht vorbestraften Angeklagten außerdem die Auflage, ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren.

Die Anklagebehörde hatte eine Strafe von eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung gefordert und unter anderem begründet, ein „nichtiger Anlass habe zu einem unbeherrschten Verhalten geführt“. Es habe sich auch um eine rassistisch motivierte Tat gehandelt - „eine Aggressionstat gegen einen Menschen, den er als Ausländer eingeordnet hat“.

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Tiergarten den 39-Jährigen im Februar 2022 unter anderen wegen Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Laut Urteil hatte der 39-Jährige im November 2021 zunächst mit seinem Auto den Weg des Taxifahrers mit jordanischen Wurzeln blockiert. Als sich der 56-Jährige beschwerte, habe der Angeklagte den Taxifahrer beschimpft und mit einem Schlagstock auf den Bereich des Oberschenkels geschlagen. Kurze Zeit später habe der Taxifahrer den Wagen des 39-Jährigen im Straßenverkehr entdeckt und verfolgt. Der Angeklagte habe mit überhöhtem Tempo entkommen wollen. Er habe dann gehalten und den Taxifahrer mit der Faust geschlagen.

Im Urteil des Landgerichts hieß es weiter, der 39-Jährige sei nicht vorbestraft, habe gestanden und um Entschuldigung gebeten und rund dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft gesessen. Zudem sei es eine spontane Tat gewesen, bei der er „auf einer relativ kurzen Strecke“ gerast sei. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 39-Jährige ist einer der Hauptverdächtigen im Fall der rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln. Er und ein 35 Jahre alter weiterer Verdächtiger war seit Jahren im Fokus der Polizei. Erst im August 2021 reichten die Indizien, um Anklage in diesem Fall zu erheben. Der Prozess gegen die beiden Männer, in dem es unter anderem um Brandanschläge auf zwei Autos gehen soll, wird voraussichtlich am 29. August am dem Amtsgericht Tiergarten beginnen.

© dpa-infocom, dpa:220810-99-341755/7

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: