Prozesse:Bäcker und Aldi streiten vor Gericht: «Was ist Backen?»

Die wettbewerbsrechtliche Klage der Bäcker richtet sich gegen eine Aldi-Werbung, in den Filialen werde frisch gebacken. (Foto: Ronald Wittek/Archiv)

Duisburg (dpa) - Im Brötchen-Streit zwischen dem Discounter Aldi Süd und deutschen Bäckern hat ein Sachverständiger vor dem Landgericht Duisburg sein Gutachten erläutert. Inhaltlich geht es um die Frage, ob Aldi Süd mit frisch gebackenen Brötchen und Broten werben darf.

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Duisburg (dpa) - Im Brötchen-Streit zwischen dem Discounter Aldi Süd und deutschen Bäckern hat ein Sachverständiger vor dem Landgericht Duisburg sein Gutachten erläutert. Inhaltlich geht es um die Frage, ob Aldi Süd mit frisch gebackenen Brötchen und Broten werben darf.

Der wettbewerbsrechtliche Streit dreht sich im Kern um die Frage „Was ist Backen?“. Die Klage des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks richtet sich gegen eine Aldi-Werbung, die frisch gebackene Brötchen in den Filialen anpreist. Damit warb der Discounter für seine Brötchen und Brote, die im Markt auf Knopfdruck aus einem großen Apparat in ein Fach fallen.

In dem „Backofen“ finde „ein Backvorgang statt“, hatte Aldi Süd zum Beginn des Rechtsstreits 2011 erklärt. Von einer bloßen „Bräunung“ der Ware könne nicht gesprochen werden.

Am Dienstag wollte eine Sprecherin des Unternehmens mit Verweis auf das laufende Verfahren inhaltlich keine Stellungnahme abgeben. Ein Großteil aller Aldi Süd Filialen sei mit einem Backofen ausgestattet, erklärte sie.

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